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§1 VERTRAGSABSCHLUß

Angebote von analog-digital-real.de sind freibleibend.
Der Vertragsabschluß kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung von analog-digital-real.de zustande. Die Rechnungsstellung kommt einer Bestätigung gleich.


§2 ZAHLUNG

Der Kaufpreis wird sofort mit Abnahme fällig. Übersteigt das Auftragsvolumen die Grenze von 1000,- EUR behält sich analog-digital-real.de vor, um die branchenübliche Anzahlung von 30% zu bitten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist analog-digital-real.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls analog-digital-real.de ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist analog-digital-real.de berechtigt, diesen geltend zu machen.


§3 ABNAHME

Entspricht die Leistung von analog-digital-real.de der Leistungsbeschreibung, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich seine Abnahme. Dazu ist von Ihm eine Funktionsprüfung durchzuführen. Nach erfolgreicher Funktionsprüfung gilt die Software als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, Analog-digital-real.de während der Funktionsprüfung auftretende Abweichungen von den Anforderungen an die Programme unverzüglich mitzuteilen. Wurden während der Funktionsprüfung Abweichungen festgestellt, werden die Abweichungen in der Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Wirkt der Kunde an einer Funktionsprüfung nicht mit, gilt die Software vier Wochen nach der Installation als abgenommen.

Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen gilt das Werk als abgenommen.


§4 GEWÄHRLEISTUNG

Die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung setzt voraus, daß der Kunde schriftlich genaue Angaben zur Störungsart, -umfang und Zeitpunkt macht. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen zu rügen, sonst entfallen die Gewährleistungsrechte.

Die Mängelbehebung erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatzliferung. Das Wahlrecht obliegt analog-digital-real.de.

Analog-digital-real.de ist nicht zur Behebung von Mängeln an Fremdsoftware - kommerzieller wie OpenSource Software - verpflichtet.

Mängel an der Software werden von analog-digital-real.de nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben.

Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde Änderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Änderung nicht ursächlich für die Störung war.

Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen (Ersatzvornahme) wird ausdrücklich ausgeschloßen.


§5 HAFTUNG

Analog-digital-real.de haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverlust und sonstige Folgeschäden. Soweit analog-digital-real.de seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt nicht erbringen kann, treten für analog-digital-real.de keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Die Haftungssumme ist auf den Auftragswert beschränkt.
Analog-digital-real.de haftet nicht für Störungen von Fremdsoftware oder Störungen bei Dienstleistern wie z.B. Service Providern.

Die Haftung für Daten verlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.


§6 SCHLUSSBESTIMMUNG

Sind einzeln Bestimmungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages, insbesondere der übrigen Klauseln nicht berührt.
Änderungen an Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Bremen


Bremen 22.08.2012